Nach dem Verkauf

Auto nach dem Verkauf in Luxemburg abmelden

Nach der Unterschrift geht es darum, die Übergabe abzusichern und den administrativen Schritt rechtzeitig abzuschließen.

01Die Frist
02Was Sie vorbereiten sollten
03Lokaler Verkauf, Garage oder Export
04Kennzeichen, Versicherung und Nachweis
01

Die Frist

Der Verkäufer sollte die SNCA-Mitteilung direkt nach dem Verkauf einplanen. Die Frist von 5 Werktagen beginnt nach der Transaktion.

02

Was Sie vorbereiten sollten

Bereiten Sie Kaufvertrag oder Rechnung, relevante Identitätsinformationen und die für den Vorgang nötigen Zulassungsdokumente vor.

  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Daten von Verkäufer und Käufer
  • Zulassungsbescheinigung
  • Formular oder MyGuichet/SNCA-Schritt je nach Fall
03

Lokaler Verkauf, Garage oder Export

Die Details können sich unterscheiden, je nachdem ob der Käufer privat, eine autorisierte Garage oder ein ausländischer Käufer ist. Prüfen Sie den genauen Fall vor der Übergabe.

04

Kennzeichen, Versicherung und Nachweis

Die offizielle Prozedur verlangt, die Kennzeichen bei der Abmeldung zu entfernen und zu vernichten, sofern sie nicht für ein anderes Fahrzeug auf Ihren Namen verwendet werden. Informieren Sie danach Ihre Versicherung und bewahren Sie Bestätigung oder Empfangsnachweis auf.

  • Kennzeichen nach der geltenden Prozedur entfernen
  • Versicherung nach der Abmeldung informieren
  • Vertrag, Zahlungsnachweis und SNCA-Bestätigung aufbewahren
  • Nach der Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren

Vor dem Verkauf

Bereiten Sie das Dossier vor der Verhandlung vor.

Eine klare Bewertung und ein fertiges Dossier reduzieren Fragen bei der Übergabe.

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